Kosten

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe übernommen. Voraussetzung ist, dass eine behandlungsbedürftige Störung nach dem Psychotherapeutengesetz vorliegt.

Die Kosten für Paarberatung und Paartherapie, Beratungen zur Psychopharmaka-Therapie, und ein Gesundheits-Coaching müssen selbst getragen werden, da sie nicht Gegenstand des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den privaten Krankenversicherungen fragen Sie bitte nach.